In Österreich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine klinisch-psychologische Behandlung über die Sozialversicherung bezuschussen zu lassen. Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) diese Leistungen als Kassenleistung. Die Höhe des Kostenzuschusses variiert je nach Versicherungsträger und Art der Behandlung:
- ÖGK: Für eine 60-minütige Einzeltherapie beträgt der Kostenzuschuss 33,70 €
- SVS: Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) erhalten Versicherte 50,00 € für eine Einzeltherapie ab 50 Minuten
- BVAEB: Bei der BVAEB liegt der Zuschuss für eine Einzeltherapie ab 50 Minuten bei 50,00€
Um den Kostenzuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. eine ärztliche Untersuchung und die Bestätigung einer psychischen Erkrankung. Es können bis zu zehn Behandlungseinheiten im Jahr bezuschusst werden, mit der Möglichkeit einer Verlängerung bei entsprechender ärztlicher Bestätigung
Beachten Sie, dass nur Behandlungen bei einem/einer klinischen Psycholog/in, der/die in die Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen ist, erstattungsfähig sind. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf den Websites der jeweiligen Sozialversicherungsträger.
Online-Beratung
Seit dem 1. Jänner 2025 können Online-Therapie-Sitzungen (also klinisch-psychologische Behandlung im Online-Setting) bei der ÖGK und anderen gesetzlichen Krankenversicherungen in Österreich eingereicht werden und einen Kostenzuschuss erhalten — genau wie „normale“ Sitzungen in der Praxis.
